Der Ablass – ein unterschätztes Geschenk
Der Ablass ist in letzter Zeit leider etwas in Vergessenheit geraten, obwohl er eine große Hilfe für die Gläubigen und für die Verstorbenen sein könnte.
Nach der römisch katholischen Lehre werden durch den Ablass die sogenannten zeitlichen Sündenstrafen ganz (beim vollkommenen Ablass) oder teilweise (beim Teilablass) erlassen.
Nicht zu verwechseln mit der Sündenvergebung, die nur durch die Beichte (Bußsakrament) erhalten werden kann.
Die Sünden sind vergeben, die Folgen davon bleiben bestehen. Diese können durch gute Werke, Gebet, Almosen und Pilgerfahrten wieder gutgemacht werden. Wenn diese Forderungen nicht genügend geleistet werden (die Beurteilung liegt natürlich bei Gott), ist eine vorübergehende Reinigung nach dem Tod, nach traditioneller Auffassung, wahrscheinlich. Die jenseitige Läuterung kann nach katholischem Verständnis durch Ablässe verkürzt und erleichtert werden.
Vom 1. – 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Voraussetzungen sind: Beichte (wenn notwendig), Kommunionempfang, Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet für die Anliegen des Papstes, Vaterunser und Glaubensbekenntnis, Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Einen vollkommenen Ablass kann man nur an bestimmten Tagen gewinnen wie oben erwähnt zu Allerheiligen und Allerseelen und auch z. B. in Verbindung mit dem Segen Urbi et Orbi des Papstes.
Die Ablassgewinnung ist nur aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn möglich.
G. H.